News vom 22.02.2023
Anpassung der AHV/IV-Renten an die volle Teuerung
Der Bundesrat passt die ordentlichen AHV/IV-Renten in der Regel alle zwei Jahre an die Preis- und Lohnentwicklung an. Die letzte Anpassung erfolgte per 1. Januar 2023 mit einer Erhöhung der Minimalrente um 30 Franken und der Maximalrente um 60 Franken.
Für die Berechnung der neuen Renten wird auf die Teuerung des Jahres 2022 abgestellt, welche sich auf 2,8 Prozent belief. Die Differenz zur bereits vorgenommenen Rentenerhöhung um 2,5 Prozent beträgt 0,3 Prozentpunkte. Die darauf gestützten Berechnungen ergeben eine Erhöhung der monatlichen Minimalrente um 5 Franken.
Für den Fall, dass die Änderung per 1. Juli 2023 in Kraft tritt, umfasst die Teuerungsanpassung eine zusätzliche Erhöhung um 2 Franken, um auch die Monate Januar bis Juni 2023 zu berücksichtigen. Insgesamt wird damit die Minimalrente um 7 Franken von 1225 auf 1232 Franken erhöht, die Maximalrente entsprechend um 14 Franken von 2450 auf 2464 Franken (Beträge bei voller Beitragsdauer).
News vom 09.12.2022
AHV-Reform 21
An seiner Sitzung vom 9. Dezember 2022 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der AHV-Reform 21 auf den 1. Januar 2024 festgelegt. Er hat zudem die Ausführungsbestimmungen in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 24. März 2023.
News vom 19.11.2022
Anpassung des Frauenrentenalters
Das ordentliche Pensionierungsalter für Frauen wird schrittweise von heute 64 auf 65 angehoben.
Die erste Erhöhung um 3 Monate wird per 2025 erfolgen und betrifft Frauen mit Geburtsjahr 1961.
Ab Geburtsjahr 1964 wird das ordentliche Rentenalter für Frauen und Männer bei 65 liegen.
News vom 13.10.2022
Erhöhung der AHV/IV-Renten 2023
Gestern publizierte Bundesbern einige Entscheidungen zu AHV/IV und BVG für das kommende Jahr.
Die AHV/IV-Renten werden per 1. Januar 2023 der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung angepasst und um 2,5% erhöht.
Die Minimalrente der AHV/IV beträgt neu CHF 1’225, die Maximalrente CHF 2’450 pro Monat.
Damit wird die aktuelle Teuerung von zuletzt 3,3% nicht ganz ausgeglichen.
Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1%.